Mitgliedschaften One Health Platform
Auszug aus der Satzung der One Health Platform:
§4 Mitgliedschaft
a) Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Mitglieder der OHP können alle durch öffentliche Gelder geförderten Wissenschaftler:innen
werden, die sich mit der One Health-Forschung befassen, und/oder deren
Forschungsvorhaben zu One Health im Vorfeld einer unabhängigen wissenschaftlichen Begut-
achtung unterzogen wurden. Weiterhin können jene Wissenschaftler:innen Mitgliedsstatus
erhalten, die in den vergangenen drei Jahren (zum Zeitpunkt des Antrags auf Mitgliedschaft)
in Fachzeitschriften mit peer-review zu Fragestellungen aus dem Bereich der One Health-
Forschung publiziert haben. Zudem können Praxisvertreter:innen
(ÖGD/Veterinärwesen/Umweltamt) Mitglied werden, die im One Health-Kontext arbeiten.
Bis zur vollständigen Überführung der Zoonosenplattform in die One Health Platform gelten
alle Mitglieder der ZP automatisch auch als Mitglieder der OHP. Neue Mitgliedsanträge können
für diesen Übergangszeitraum per E-Mail an die Geschäftsstelle (Standort Münster) gerichtet
werden.
Mitgliedschaften nationale Forschungsplattform für Zoonosen
Wer kann Mitglied werden?
- Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland
- die durch öffentliche Gelder gefördert an Zoonosen forschen oder
- deren Forschungsvorhaben zu Zoonosen im Vorfeld einer unabhängigen wissenschaftlichen Begutachtung unterzogen wurden oder
- die in den vergangenen drei Jahren in Zeitschriften mit peer review-Verfahren zu Fragesstellungen aus dem Bereich der Zoonosenforschung publiziert haben.
Was bietet die Zoonosenplattform ihren Mitgliedern?
- Einladung zu allen Veranstaltungen der Zoonosenplattform
- Möglichkeit der Nutzung von Projektergebnissen der Zoonosenplattform
- Zugang zum Datenbankinternetportal der Zoonosenplattform
- Zugriff auf Informationen über deutsche und europäische Fördermöglichkeiten
- Unterstützung beim Aufbau von Netzwerken und Konsortien
- Durchführung von Projekten unter dem Dach der Zoonosenplattform
- aktives und passives Wahlrecht sowie Vorschlagsrecht für den Internen Beirat
Mit der Mitgliedschaft sind keine rechtlichen oder finanziellen Verpflichtungen verbunden. Mitglieder werden in einem elektronischen Mitgliedsverzeichnis geführt, werden von der Geschäftsstelle der Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen über aktuelle Veranstaltungen informiert und automatisch zum nächsten Nationalen Symposium für Zoonosenforschung eingeladen.
Wie können Interessierte, die die Mitgliedschaftsvoraussetzungen nicht erfüllen, regelmäßige Informationen von der Zoonosenplattform erhalten?
Allen Interessierten, die Informationen zu Veranstaltungen der Zoonosenplattform oder die Newsletter der Zoonosenplattform erhalten möchten, können sich als Gast bei der Zoonosenplattform registrieren.
Hierzu kann ebenfalls das Mitgliedschaftsformular ausgefüllt werden und die Aufnahme in den Verteiler beantragt werden.
Satzung der Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen
Haben Sie Fragen? Oder möchten Sie eine bereits vorgenommene Anmeldung korrigieren oder ergänzen? Bitte kontaktieren Sie dazu Sebastian Sprengel in der Geschäftsstelle der Zoonosenplattform unter: 0251-83 530 13 oder info@zoonosen.net.
Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung haben, lassen Sie bitte das Feld, in dem Sie das Jahr Ihrer Promotion angeben, frei. Dies kann unter Umständen zu Problemen bei der Anmeldung führen.