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Organisation

Satzung und Formalia


Die Nationale Forschungsplattform für Zoonosen stellt einen institutionalisierten Zusammenschluss von Wissenschaftlern, die im Bereich zoonotischer Infektionskrankheiten forschen, dar. Diese Satzung ist nicht im vereinsrechtlichen Sinne, sondern als ein Grundsatzpapier der Zoonosenplattform zu verstehen.

  • Die aktuelle Version der Satzung vom 07. September 2021 steht hier zum Download bereit.
  • Wenn Sie Mitglied bei der Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen werden möchten, registrieren Sie sich bitte hier.

Informationen zu Projekten und zum Projektantragsverfahren finden Sie auf den folgenden Seiten zu Projekten.

 

Satzung Nationale Forschungsplattform für Zoonosen

(Verabschiedet vom Internen Beirat am 07. September 2021)

 

§1 Name

Nationale Forschungsplattform für Zoonosen

Geschäftsstelle, Standort MÜNSTER
c/o Institut für Virologie (IMV)
Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Von-Esmarch-Str. 56, 48149 Münster
Tel.: 0251 - 835 30 11
Fax: 0251 - 835 77 93
http://zmbe.uni-muenster.de

Geschäftsstelle, Standort GREIFSWALD INSEL RIEMS

c/o Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Institut für Neue und Neuartige Tierseuchenerreger (INNT)

Südufer 10, 17493 Greifswald-Insel Riems
Tel.: 038351 - 71198
Fax: 038351 - 71194
https://www.fli.de

Geschäftsstelle, Standort BERLIN

c/o Institut für Virologie
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Campus Charité Mitte

Charitéplatz 1, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 450 525 094
Fax: 030 450 75 25 907
https://virologie-ccm.charite.de/


Zentrale Kontaktadresse:

E-Mail: info@zoonosen.net
Internet: www.zoonosen.net
Postadresse: siehe Standort Münster

 

§2 Definition und Ziele der Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen

  1. Die Nationale Forschungsplattform für Zoonosen (im Folgenden Zoonosenplattform ge­nannt) ist ein institutionalisierter, durch diese Satzung gebundener Zusammenschluss von Forscher*innen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtun­gen auf dem Gebiet der zoonotischen Infektionskrankheiten in ganz Deutschland.
  2. Ziele der Zoonosenplattform sind:
    • Unterstützung der Zoonosenforschung in Deutschland
    • Förderung der breiten horizontalen Vernetzung von Human- und Veterinärmedizin („One Health Initiative“) in den unterschiedlichen Forschungseinrichtungen in Deutschland unter verstärkter Einbeziehung der klinischen Infektiologie,  des Public Health-Sektors und weiterer relevanter Fachgebiete (z.B. Umweltwissenschaften, Ökologie, Soziologie, Bio-Geographie etc.).
    • Kommunikation zwischen den auf dem Gebiet der Zoonosenforschung arbeitenden Wissenschaftler*innen und der interessierten Öffentlichkeit sowie der Politik.
    • Registrierung, Harmonisierung und Standardisierung der vorhandenen Ressourcen
    • Gezielte Nachwuchsförderung im Bereich Zoonosenforschung
    • Internationale Vernetzung der Zoonosenforschung
  3. Diese Ziele sollen erreicht werden durch:
    • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die der Kontaktpflege, dem Erfahrungsaustausch und als Diskussionsforum dienen
    • Aufbau und Erhalt von Entscheidungsgremien in der Zoonosenplattform
    • Einrichtung, Pflege und Ausbau geeigneter Infrastrukturen für den Betrieb der Zoonosenplattform (beispielsweise Website und Datenbankinternetportal)
    • Unterstützung und Beratung der Wissenschaftler*innen zu aktuellen nationalen und internationalen Forschungsförderangeboten
    • Information für die und Kommunikation mit der Fachwelt, der allgemeinen Öffent­lichkeit und Vertretern der Politik
    • Einbindung und Berücksichtigung der spezifischen Belange des wissenschaftlichen Nachwuchses.
    • Initiierung und Durchführung von innovativen und interaktiven Pilotprojekten, Querschnittsprojekten und interdisziplinären Doktorandenprojekten
    •  Unterstützung und Begleitung zusätzlicher Förderaktivitäten
    • Anbahnung und Aufbau internationaler Partnerschaften

 

§3 Organisation der Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen

Die Organe der Zoonosenplattform sind das Plenum aller Mitglieder, der Interne Beirat sowie die Geschäftsstelle an drei Standorten.

  1. Plenum
  1. Aufgaben

Das Plenum diskutiert den Forschungsbedarf im Bereich der zoonotischen Infektionsforschung und wählt den Internen Beirat. Bei der Wahl sind alle Mitglieder vorschlags-, stimm- und wahlberechtigt.

  1. Zusammensetzung

Das Plenum setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern der Zoonosenplattform.

  1. Aufnahme ins Plenum der Zoonosenplattform

Alle registrierten Mitglieder der Zoonosenplattform sind Mitglieder des Plenums.

  1. Arbeitsweise

Das Plenum tritt mindestens einmal jährlich zusammen, in der Regel im Rahmen des jährlichen Symposiums der Zoonosenplattform. Für die Einberufung ist die Geschäftsstelle der Zoonosenplattform verantwortlich. Mitglieder des Plenums können je­derzeit Vorschläge zu Tagesordnungs- und Abstimmungspunkten für die jährlichen Treffen bei der Geschäftsstelle einreichen.

  1. Interner Beirat
  1. Aufgaben

Der Interne Beirat vertritt die Zoonosenplattform nach außen. Er führt ge­meinsam mit der Geschäftsstelle die laufenden Geschäfte, nimmt übergeordnete Aufgaben der Leitung und Steuerung wahr und trifft alle wissenschaftsrelevanten Entscheidungen der Zoonosenplattform inkl. der Begutachtung der Anträge für Pilot- und Querschnittsprojekte sowie für interdisziplinäre Doktorandenprojekte.

  1. Zusammensetzung

Der Interne Beirat besteht aus 34 gleichberechtigten Mitgliedern:

  1. 3 vom Forschungsnetz Zoonotische Infektionskrankheiten zu benennende Vertreter/innen der BMBF-geförderten Zoonosenverbünde (darunter der Sprecher des Forschungsnetzes für Zoonotische Infektionskrankheiten),
  2. 3 vom Forschungsnetz Zoonotische Infektionskrankheiten zu benennende Vertreter/innen der BMBF-geförderten Nachwuchsgruppen,
  3. 3 Vertreter/innen BMEL- oder BMG-geförderter Projekte oder Verbünde zum Thema Zoonosen,
  4. mindestens 12 weitere vom Plenum vorgeschlagene Mitglieder der Zoonosenplattform, die die Wissenschaftsbereiche Humanmedizin, Tiermedizin und Infektionsbiologie mit den Fachrichtungen Virologie, Bakteriologie, Mykologie, Parasitologie, Epidemiologie, Public Health, klinische Infektiologie, Biodiversität/Wildlife, Klimawandel, Bioinformatik, Infrastruktur- und Methodenwissenschaften und andere relevante Fachrichtungen abdecken sollten. Die hier zu besetzenden Sitze im Beirat sollten auf Grundlage der Stimmenanzahl geschlechterparitätisch vergeben werden, sofern die Anzahl an Bewerber*innen dies erlaubt.
  5. mindestens 1 Vertreter/in des wissenschaftlichen Nachwuchses mit wissenschaftlicher Tätigkeit im Bereich Zoonosen – dabei zählen zum wissenschaftlichen Nachwuchs im Sinne dieser Satzung Wissenschaftler/innen, die sich in einem aktiven Promotionsverfahren befinden oder die ihre Promotion zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht länger als drei Jahre zurückliegend abgeschlossen haben,
  6. je zwei von BMG und BMEL benannte Vertreter*innen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Veterinärämter,
  7. je ein/e namentlich benannte/r, wissenschaftlicher Vertreter*in des Bundesinstitutes für Risikobewertung, des Friedrich-Loeffler-Instituts, des Robert Koch-Instituts, des Paul-Ehrlich-Instituts und des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr, sofern aus diesen Instituten nicht bereits in anderer Funktion als gesetzte oder gewählte Vertreter Teil des Gremiums sind und das jeweilige Institut nicht explizit eine zusätzliche Vertretung wünscht.
  8. Standortleiter der Geschäftsstelle (derzeit 3, ständige Mitglieder).

Darüber hinaus nehmen namentlich benannte Vertreter*-innen der Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF), Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Gesundheit (BMG) und Verteidigung (BMVg) sowie des Projektträgers Gesundheitsforschung im DLR an den Sitzungen des Internen Beirats ohne Stimmrecht teil.

 

 

  1. Wahlen zum Internen Beirat

Die Wahl zum Internen Beirat erfolgt i.d.R. jährlich im Plenum der Zoonosenplattform im Rahmen des Zoonosen-Symposiums. Die Wahl der Beiratsmitglieder erfolgt auf ein Jahr; eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.*

Die Wahlen erfolgen in drei getrennten Wahlgängen:

  1. für 3 Beiräte aus den aktuell vom BMEL oder BMG geförderten Zoonosenprojekten und -verbünden,
  2. für weitere 12 Beiräte, deren Anzahl um in Wahlgang i) nicht besetzte Plätze erweitert werden kann,
  3. für 1 Beirat aus den Reihen der Nachwuchswissenschaftler*innen.

Alle Kandidat*innen sollen sich den Wahlberechtigten mit einer Zuordnung zu den geforderten Kompetenzfeldern gemäß § 3.2.b iv) vorstellen.

Für die Durchführung der Wahlen ist die Geschäftsstelle der Zoonosenplattform verantwortlich.

Die Wahl der Vertretung für den wissenschaftlichen Nachwuchs gemäß § 3.2.c v) muss nicht zwingend im Rahmen des Zoonosen-Symposiums erfolgen. In diesem Wahlgang sind nur Nachwuchswissenschaftler*innen im Sinne dieser Satzung aktiv und passiv wahlberechtigt.

Die Amtszeit richtet sich nach der des Internen Beirats, die in §3 Absatz 2c Satz 1 und 2 geregelt ist.

* Sollte aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände das Abhalten der Mitgliederversammlung zur Wahl des Internen Beirats im Rahmen des Zoonosen-Symposiums nicht möglich sein, kann die Amtszeit des Internen Beirats in begründeten Ausnahmefällen durch demokratischen Beschluss des Internen Beirats in Abstimmung mit der Geschäftsstelle bis zur nächstmöglichen ordentlichen Mitgliederversammlung verlängert werden.

  1. Arbeitsweise

Der Interne Beirat tagt mindestens dreimal jährlich. Zusätzliche Abstimmungen per E-Mail, Telefon- oder Webkonferenz sind möglich. Für die Einberufung, Ausrichtung und Protokollierung ist die Geschäftsstelle der Zoonosenplattform verantwortlich.

  1. externe Teilnehmer*innen auf Sitzungen des Internen Beirats

Personen, die als externe Teilnehmer an Sitzungen des Internen Beirats teilnehmen möchten, müssen dies fristgerecht bei der Geschäftsstelle beantragen. Über den Antrag entscheidet der Interne Beirat.

  1. Geschäftsstelle

Die Geschäft­sstelle führt gemeinsam mit dem Internen Beirat die laufenden Geschäfte und Verwaltungs­angelegenheiten der Zoonosenplattform und setzt die Ziele nach §2 um. Sie ist die Ansprechpartnerin für Mitglieder der Zoonosenplattform bei organisatorischen Fragen.

Die Geschäftsstelle wird durch ein Leitungsgremium aus den drei Stand­ort­leitern geführt. Die drei Standorte der Geschäftsstelle repräsentieren die universitäre Forschung und Ressortforschung sowie die verschiedenen Fachrichtungen (Humanmedizin und Veterinärmedizin) der Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen.

§4 Mitgliedschaft

a)         Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Mitglieder der Zoonosenplattform können alle durch öffentliche Gelder geförderten Wissen­schaftler/innen werden, die sich mit der Zoonosenforschung befassen, und / oder deren Forschungsvorhaben zu Zoonosen im Vorfeld einer unabhängigen wissenschaftlichen Begut­achtung un­terzogen wurden. Weiterhin erhalten Mitgliedsstatus jene Wissenschaftler/innen, die in den ver­gangenen drei Jahren (zum Zeitpunkt des Antrags auf Mitgliedschaft) in peer-gereviewten Fachzeit­schriften zu Fragestellungen aus dem Bereich der Zoonosenforschung publiziert haben.

b)         Beantragung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird wirksam durch die Registrierung über das entsprechende Formular und gilt bis auf Widerruf. Die Registrierung dient der Legitimierung des Plenums und der Nachvollziehbarkeit der Aktivitäten der Mitglieder in der Zoonosenforschung. Die Geschäftsstelle ist berechtigt, die Angaben bei der Registrierung zu überprüfen.

c)         Mitwirkungsrechte und Pflichten der Mitglieder

Registrierte Mitglieder der Zoonosenplattform sind berechtigt, am Plenum teilzunehmen und die in §3 geregelten Rechte des Plenums auszuüben. Darüber hinaus sind alle Mitglieder berechtigt, Projektanträge für Pilot- und Querschnittsprojekte, sowie für interdisziplinäre Doktorandenprojekte zu stellen. Das Verfahren zur Vergabe von Pilot- und Querschnittsprojekten sowie von interdisziplinären Doktorandenprojekten wird in einem separaten Dokument geregelt.

Jedes Mitglied kann auf Antrag Zugang zum internen Bereich der Website der Zoonosenplattform erhalten und kann dort den anderen Mitgliedern sowie im externen Bereich der interessierten Öffentlichkeit sein Projekt vorstellen.

Jedes Mitglied erhält ein persönliches, passwort-geschützes Profil im Datenbankinternetportal. Die Mitglieder werden gebeten, die Daten in ihrem Profil zu pflegen. Jedes Mitglied wird in den Verteiler der Zoonosenplattform aufgenommen und wird von der Geschäftsstelle über Aktivitäten und Veranstaltungen der Zoonosenplattform informiert. Insbesondere erhält es die Einladungen zum Plenum der Zoonosenplattform.

Durch die Mitgliedschaft entstehen keine rechtlichen und finanziellen Pflichten.

d)         Ausschluss von der Mitgliedschaft

Auf Antrag eines Dritten kann ein Mitglied bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes den Mitgliedsstatus verlieren. Über einen entsprechenden Antrag auf Ausschluss entscheidet der Interne Beirat.

e)         Pflege der Mitgliederdaten und der Profildaten im Datenbankinternetportal

Durch die Geschäftsstelle erfolgt regelmäßig (bspw. im Rahmen von Veranstaltungen) die Abfrage aktualisierter Daten zur Datenpflege. Mit Zustimmung der Mitglieder kann eine Änderung der persönlichen Daten im Datenbankinternetportal von einem Mitarbeiter der Geschäftsstelle vorgenommen werden.

f)         Mitgliedschaftsstatus

Grundsätzlich wird jedes Mitglied gebeten, Änderungen der Kontaktdaten oder Voraussetzungen zur Mitgliedschaft an die Geschäftsstelle mitzuteilen. Erhält die Geschäftsstelle davon Kenntnis, dass wesentliche Voraussetzungen eines Mitglieds für die Mitgliedschaft innerhalb der Zoonosenplattform nicht mehr erfüllt werden, ist die Geschäftsstelle berechtigt, den Mitgliedsstatus in den Gaststatus zu ändern. Ist ein Mitglied aufgrund veralteter Kontaktdaten für die Zoonosenplattform nicht mehr erreichbar, ist die Geschäftsstelle ebenfalls berechtigt, die Mitgliedschaft nach angemessener Zeit (in der Regel 2 Jahre nach dem letzten Kontakt) in den Gaststatus zu überführen. Die Beurteilung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.

§5 Gaststatus

  1. Voraussetzungen für einen Gaststatus bei der Zoonosenplattform

Ein Gaststatus kann grundsätzlich allen interessierten Personen eingeräumt werden. Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an überwiegend kommerziell orientierten Forschungseinrichtungen arbeiten und daher von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen sind, können einen solchen Gaststatus beantragen.

  1. Beantragung und Genehmigung eines Gaststatus

Der Antrag auf einen Gaststatus ist an die Geschäftsstelle der Zoonosenplattform zu richten. Den Antrag prüft die Geschäftsstelle und entscheidet im Einzelfall und nach Ermessen.

  1. Mitwirkungsrechte und Pflichten der Gäste

Gäste haben kein aktives oder passives Wahlrecht innerhalb der Zoonosenplattform. Gäste haben kein Antragsrecht für Pilot- und Querschnittsprojekte sowie interdisziplinäre Doktorandenprojekte. Gäste können sich jedoch als Kooperationspartner an solchen Projekten beteiligen.

Gäste erhalten lesenden Zugriff auf den internen Webbereich der Zoonosenplattform und werden in den E-Mail-Verteiler der Zoonosenplattform aufgenommen und somit über deren Aktivitäten informiert.

Darüber hinaus entstehen für Gäste keine weiterreichenden Rechte oder Pflichten.

§6 Inkrafttreten, Satzungsänderungen

Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung durch den Internen Beirat mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie kann jederzeit durch Beschluss des Internen Beirats verändert werden. Änderungen müssen dem Plenum zeitnah zur Kenntnis gegeben werden.

§7 Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser Satzung per Beschluss oder faktisch unwirksam werden, behalten die restlichen Bestimmungen dieser Satzung Geltung.

Die sich aus dem Zuwendungsbescheid und den Nebenbestimmungen des BMBF für die Zuwendungsempfänger im Rahmen des Förderprojekts „Zoonosenplattform“ ergebenden Rechte und Pflichten bleiben von den Bestimmungen dieser Satzung unberührt.